Verleih von E-Bikes direkt bei uns in Starkenburg

30 Euro am Tag

Inklusive Helm, Schloss und Pannenset und Fahrradtasche

E-Bike rental directly here in Starkenburg

30 euros per day

Includes helmet, lock and emergency and repair set. 

 

Lunch Paket pro Person 10 Euro

 

  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Fahrradverleih

§1 Der Leihgegenstand und seine bestimmungsgemäße Benutzung 

  1. Der Mieter erkennt durch Übernahme an, das dieser sich in einem mangelfreien, fahr- bzw. nutzungsbereiten und verkehrssichern Zustand befindet.
  2. Der Mieter nutzt den Leihgegenstand auf eigene Gefahr.
  3. Er versichert weiterhin ausreichend informiert über den Einsatz von Schutzvorrichtungen (Helmen, Protektoren) und Kleidung bei Verwendung des Leihgegensandes zu sein. 
  4. Der Mieter darf den Leihgegenstand nur in gebrauchs- und/bzw. verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung benutzen.
  5. Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
  6. Der Leihgegenstand darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, zu Sportveranstaltungen, im gewerblichen Bereich bzw. Verkehr, für Verwendung im Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. 

§2 Preise, Reservierung, Vertragsabschluss

  1. Der oben genannte Mietpreis bezieht sich auf die Nutzungszeit von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  2. Reservierungen für Gäste der Moselsteig-Lodge erfolgen per Email ohne Vorauszahlung und sind verbindlich. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung und/oder EC-Kartenzahlung am Tag der Übernahme.
  3. Reservierungen für Externe erfolgen nur nach Überweisung des gesamten Mietpreises per Überweisung oder per Barzahlung oder per EC-Kartenzahlung an der Kasse der Moselsteig-Lodge. Bereits mit Zahlung der Anzahlung erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als Grundlage eines damit geschlossenen Vorvertrages und des späteren Mietvertrages an.
  4. Der Mieter kann bis zu sieben Tage vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurück treten. Die geleistete Anzahlung wird in Folge nach Angabe der Bankverbindung an den Mieter zurück überwiesen. Bei weniger als sieben Tagen vor Mietbeginn, jedoch mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises erhoben und mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Bei einer Stornierung die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe des Leihgegenstandes an den Mieter erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor eine Stornogebühr von 100% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in aller Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.
  5. Zum Abschluss eines gültigen Mietvertrages und der Übernahme des Leihgegenstandes legt der Mieter einen gültigen Personalausweis mit attestierter Angabe der Wohnanschrift vor. 

§ 3 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Leihgegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.
  2. Während der Nichtverwendung durch den Mieter ist der Leihgegenstand vor Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher zu verwahren. Fahrräder und Anhänger müssen dazu außerhalb geschlossener Räume an massiven, feststehenden Gegenständen mit den mit vermieteten Schlössern gesichert werden. Bei mehrtägiger Nutzung des/der Leihgegenstände (Fahrräder, Anhänger etc.) sind diese des Nachts in verschlossenen Räumen (Fahrradkeller) gesichert zu verwahren.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Leihgegenstandes dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen. 

§4 Reparaturen bei Defekten

  1. Wird eine Reparatur des Leihgegensandes während der Mietdauer notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten der Instandsetzung, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
  2. Bei Kosten zur Instandsetzung und/oder Ersatz, durch Unfall oder missbräuchliche Verwendung (Überladung etc.) verbogene bzw. zerstörte Rahmen- und Gabelteile an Leihrädern und Anhängern, sind diese durch den Mieter zu tragen.
  3. Für fehlende, verlorene, beschädigte Leihgegenstände oder Teilen davon während der Mietdauer trägt der Mieter die Kosten für Ersatz bzw. Ersatzleistungen und den damit verbundenen Aufwendungen zu Wiederinstandsetzung bzw. Wiederinbetriebnahme des Leihgegenstandes.
  4. Bei Defekten am Leihgegenstand insbesondere am Fahrrad, die eine Weiterverwendung bzw. Weiterfahrt gemäß Mietvertrag nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. 
  5. Eigenmächtig vom Mieter ausgeführte Reparaturen ohne erteilte Zustimmung des Vermieters werden grundsätzlich nicht vom Vermieter ersetzt.
  6. Der Vermieter behält sich das Recht vor Ansprüche auf Schadenersatz durch  Gewinn-/Umsatzverlust bei Verlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes durch unsachgemäße Benutzung gegenüber dem Mieter geltend zu machen. 

§5 Unfall/Diebstahl

  1. Der Mieter ist verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Leihgegenstand (Fahrrad, Anhänger, Trailer) in einen Unfall verwickelt und Dritte zu Schaden gekommen sind oder der Leihgegenstand durch einen Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die ggf. vorhandenen amtlichen Kennzeichen etwaiger beteiligter Fahrzeuge enthalten. Missachtet der Mieter diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden gegenüber dem Vermieter. 

§6 Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Fall einer unbefugten und/oder unsachgemäßen Benutzung des Leihgegenstandes.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat. Ebenso haftet der Mieter bei Beschädigung und Teilverlust des Leihgegenstandes, während der Zeit zwischen Übernahme des Leihgegenstandes vom Vermieter bis zu dessen Rückgabe bei diesem, für die Kosten der Wiederinstandsetzung, der Wiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkosten maximal bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes des Leihgegenstandes.
  3. Bei Verlust eines Leihgegenstandes haftet der Mieter bei unsachgemäßer oder unterlassener Sicherung des Fahrrads. Die Räder sind immer an unbewegliche Gegenstände anzuschließen.
  4. Bei Verlust von Schlüsseln , bzw. Fahrradschlössern werden dem Mieter für jedes betreffende Schloss 50,00 Euro zur Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt..
  5. Soweit ein Dritter nachweislich die während der Mietzeit bei bzw. durch den Mieter aufgetretene ersetzt (Leistung einer Versicherung), wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Den eindeutigen Nachweis darüber hat der Mieter zu erbringen. 

§7 Rückgabe des Leihgegenstandes, Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Der Mieter hat den Leihgengenstand spätestens um 20:00 Uhr dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Rückgabe des Leihgegenstandes außerhalb der Geschäftszeit (anschließen bzw. ablegen von Leihgegenständen außerhalb der Geschäftsräume im nahen Umfeld) erfolgt auf Risiko des Mieters. Bei Verlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes haftet der Mieter. Eine Abholung/Rückführung des Leihgegenstandes durch den Vermieter obliegt dessen Entscheidung. Erfüllungsort des Vertrages sind die Geschäftsräume des Vermieters. Kosten und Aufwendungen (Zeit und Wegekosten für Mitarbeiter und Transportmittel) welche durch eine Abholung/Rückführung des Leihgegenstandes in die Geschäftsräume/dem Erfüllungsort des Mietvertrages dem Vermieter entstehen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  2. Beide Vertragsparteien können das den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen, das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Das Mietverhältnis kann auch fristlos vom Vermieter gekündigt werden wenn diesem unsachgemäße und den Leihgegenstand, wie auch Dritte gefährdende Benutzung durch den Mieter bekannt wird.
  3. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  4. Wird der Leihgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Miettag (1 Miettag entspricht 24 Stunden ab Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter) den jeweilig gültigen Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
  5. Der Mietvertrag kann vom Mieter ohne Angabe von Gründen vorfristig beendet werden. Der Leihgegenstand ist dann am Erfüllungsort des Mietvertrages, in den Geschäftsräumen des Vermieters diesem zu übergeben. Ein Recht auf Rückzahlung von bereits geleisteten Mietzins durch den Vermieter besteht nicht.

§8 Abschließendes

  1. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.